Wenn du deine Rente aufstocken möchtest, kannst du etwas Geld dazuverdienen. Die sogenannte Hinzuverdienstgrenze wurde bereits abgeschafft, das gilt aber nicht für alle Rentner. 

Viele Arbeitnehmer in Deutschland träumen davon, als Rentner den ganzen Tag nichts zu tun. Doch das ist nicht für jeden möglich. Manche Renten sind trotz einer Erhöhung im Jahr 2024 zu niedrig und man braucht mehr Geld zum Leben. Andere können einfach nicht richtig abschalten und müssen auch im Rentenalter noch arbeiten gehen, obwohl die Altersgrenze schrittweise angehoben wird. In solchen Fällen stellt sich schnell die Frage nach dem Hinzuverdienst und möglichen Nachteilen. 

Es gibt jedoch keine Grenze dafür. Senioren, die das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben, waren von der Hinzuverdienstgrenze sowieso nicht betroffen. Bereits seit Anfang des Jahres 2023 durften sie ihre Rente beliebig aufbessern, ohne eine Kürzung befürchten zu müssen. Die bisherige Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde bereits zum Jahresbeginn aufgehoben. Trotzdem entfällt die Hinzuverdienstgrenze nicht bei allen Rentnern. 

Zunächst einmal muss zwischen verschiedenen Arten von Rentenzahlungen unterschieden werden: 

  • Reguläre Altersrente: Wenn du das maßgebende Alter erreicht hast und mindestens fünf Jahre versichert warst (Wartezeit), musst du einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rechtversicherung stellen. 
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Wenn du das maßgebende Alter erreicht hast, einen Behinderungsgrad von mindestens 50 besitzt und mindestens 35 Jahre versichert warst, musst du einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. 
  • Hinterbliebenenrente: Wenn dein Vater, deine Mutter oder dein Partner gestorben ist, kannst du Anspruch auf eine Rente haben. Die Details müssen mit der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden. 
  • Bei Erwerbsminderungsrenten gibt es nach wie vor eine Grenze, wie viel du dazuverdienen darfst. Rentnerinnen und Rentner müssen besondere Regeln beachten, wenn sie neben ihrer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung noch Geld hinzuverdienen möchten. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt: Im Jahr 2023 liegt die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei 35.647,50 Euro und bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bei 17.823,75 Euro. Es gilt weiterhin auch nach der Gesetzesänderung für Erwerbsminderungsrenten, dass die Ausübung einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens erlaubt ist, das als Grundlage für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente dient. Wenn dies nicht beachtet wird, kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen.Es sei jedoch angemerkt: Die Sozialversicherungsrechengrößen sowie auch die Bestimmungen zu den Hinzuverdienstgrenzen werden jedes Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu festgelegt. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt weiter: Dadurch erfolgt automatisch eine Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen entsprechend der Gehaltsentwicklung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland.