Viele Menschen gehen davon aus, dass mit dem Eintritt in den Ruhestand keine Einkommensteuer mehr gezahlt werden muss. Doch das ist leider ein Irrtum. Auch als Senior oder Seniorin kann das Finanzamt Steuervorauszahlungen im Ruhestand verlangen. In diesem Beitrag erfährst Du, warum das so ist, wann dies geschieht und was Du tun kannst, wenn die Vorauszahlungen zu hoch erscheinen. 

Warum Du auch im Ruhestand Steuern zahlen musst 

Als Senior hängt Deine Steuerpflicht davon ab, wie hoch Dein gesamtes Einkommen ist. Dazu zählt nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch zusätzliche Einnahmen wie eine Betriebsrente, Einkünfte aus Vermietung oder Zinsen. Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen über dem jährlichen Grundfreibetrag liegt, musst Du eine Steuererklärung abgeben – und eventuell auch Steuern zahlen. 

Viele Senioren sind überrascht, wenn sie Post vom Finanzamt erhalten, in der sie zu Vorauszahlungen aufgefordert werden. Doch das Finanzamt hat dafür seine Gründe. 

Seniorin bei der Steuererklärung

Was genau sind Steuervorauszahlungen? 

Im Berufsleben wird die Lohnsteuer direkt vom Gehalt abgezogen. Bei der Rente ist das anders. Du erhältst Deine Rente brutto, also ohne dass Steuern einbehalten werden. Wenn das Finanzamt bei Deiner Steuererklärung feststellt, dass Du jährlich mehr als 400 Euro Steuern nachzahlen musst, kann es beschließen, künftig Vorauszahlungen zu verlangen. 

Diese Vorauszahlungen sollen verhindern, dass Du am Jahresende eine hohe Summe auf einmal zahlen musst. Stattdessen wird die Steuer gleichmäßig auf das Jahr verteilt – jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. 

Wann sind Vorauszahlungen zu hoch? 

Es kann vorkommen, dass das Finanzamt Deine Steuerlast zu hoch einschätzt. Falls sich Deine Einkommenssituation verändert – etwa weil Dein Ehepartner ebenfalls in Rente geht, Du einen Nebenjob aufgibst oder höhere Ausgaben hast – solltest Du das unbedingt dem Finanzamt mitteilen. Es kann die Vorauszahlungen dann senken. 

Ein großer Vorteil für Dich als Senior: Gegen einen Vorauszahlungsbescheid kannst Du jederzeit Einspruch einlegen. Es gibt keine festen Fristen. Ein formloser Brief oder ein Anruf beim Finanzamt kann bereits ausreichen, um eine Überprüfung anzustoßen. 

Diese Punkte solltest Du als Senior beachten 

  • ĂśberprĂĽfe regelmäßig Deine Einkommenssituation. 
  • Reagiere frĂĽhzeitig auf Bescheide vom Finanzamt. 
  • Nutze Dein Recht, eine Anpassung zu beantragen. 
  • Lass Dich bei Unsicherheit beraten, etwa von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater. 

Fazit für Senioren 

Auch im Ruhestand bleibst Du steuerpflichtig, wenn Deine Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Steuervorauszahlungen sollen helfen, Nachzahlungen zu vermeiden. Sie sind also nicht nur eine Belastung, sondern auch eine sinnvolle Maßnahme, um die Steuerlast besser zu verteilen. 

Wenn sich Deine finanzielle Situation ändert, kannst Du die Vorauszahlungen anpassen lassen – einfach und ohne Frist. Bleibe aktiv, prĂĽfe Deine Bescheide sorgfältig und nutze Deine Rechte. So behältst Du auch als Senior Deine Finanzen im Griff.Â