Wenn du in Rente bist, musst du dann eine Steuererklärung abgeben? Im Allgemeinen schon, aber es gibt Ausnahmen.
Erfahre hier alles, was du über die Steuererklärung als Rentner wissen musst.
Endlich in Rente – das ist ein wichtiges Ereignis für die meisten Menschen. Je nach Geburtsjahr und Versicherungszeit ist man mit 63 oder mit 45 Versicherungsjahren Rentner. Aber obwohl man sich nun auf mehr Freizeit und weniger Verpflichtungen freut, sollte man sich die Frage stellen, ob man als Rentnerin/Rentner eine Steuererklärung abgeben muss? Wir klären auf. Grundsätzlich zählt die Rente als Einkommen und man muss als Rentnerin/Rentner eine Steuererklärung abgeben. Auch wer in Altersteilzeit mit 55 Jahren geht, ist dazu verpflichtet. Es ist entscheidend, dass man den jeweiligen Grundfreibetrag beachtet: Alles, was darüber hinausgeht, muss besteuert werden. Dieser Betrag steigt jedes Jahr und 2021 liegt er bei 9744 Euro, 2022 bei 10.347 Euro und 2023 bei 10.908 Euro. Wer weniger als diesen Betrag pro Jahr zur Verfügung hat, kann sich von der Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben, befreien lassen und sein Steuerkonto beim Finanzamt löschen. Ist die Rente weniger hoch, kann man sich 2023 über eine steigende Rente freuen und es gibt noch weitere Zuschüsse und einen Härtefallfonds, auf den man zurückgreifen kann. Doch die Rente muss trotzdem versteuert werden – wie hoch der Steuersatz ist, hängt davon ab, wann man den Ruhestand antritt.
Ab dem Jahr 2019 müssen 78 Prozent der Rente versteuert werden, während 22 Prozent steuerfrei bleiben. In den darauf folgenden Jahren steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente an: 80 Prozent im Jahr 2020, 81 Prozent im Jahr 2021, 82 Prozent im Jahr 2022 und schließlich 83 Prozent im Jahr 2023. Im zweiten Rentenjahr wird der individuelle Freibetrag berechnet, der für den Rest des Lebens gleich bleibt. Personen, die nie gearbeitet haben, müssen mit erheblichen Auswirkungen auf ihre Rente rechnen. Rentner, die über dem Grundfreibetrag liegen, müssen eine Steuererklärung abgeben, wobei der individuelle Freibetrag berücksichtigt wird. Falls das Einkommen nach Abzug des persönlichen Freibetrags wieder unterhalb des Grundfreibetrags liegt, muss dennoch eine Steuererklärung abgegeben werden, jedoch fallen in diesem Fall keine Steuern an.
Was ist die Strafe für das Nicht-Einreichen einer Steuererklärung?
Rentner, die neben ihrer Rente noch weitere Einkünfte haben, sollten auf die Hinzuverdienstgrenze achten. Wenn das Einkommen (einschließlich Rente) den Grundfreibetrag überschreitet, müssen sie eine Steuererklärung abgeben. Wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen, wird das Finanzamt sie zunächst dazu auffordern. Wenn die Steuererklärung immer noch nicht eingereicht wird, wird eine Strafe von 25 Euro pro Monat verhängt, in dem die Steuererklärung zu spät abgegeben wurde.
Für alle Rentner, die unter den Grundfreibetrag fallen und dadurch keine Steuern zahlen müssen, sind die Gebühren niedriger. Allerdings müssen sie trotzdem welche bezahlen. Ausnahme: Wann Rentner keine Strafen für die versäumte Steuererklärung erwarten müssen Sollte es Rentnern passieren, dass sie durch den Wechsel vom Beruf in die Rente nicht wussten, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen und somit die Deadline versäumt haben, müssen sie keine verhängten Gebühren an das Finanzamt zahlen. Allerdings müssen die Umstände glaubwürdig sein. Wenn das Finanzamt bereits zur Abgabe aufgefordert hat oder bei vorherigen Steuererklärungen, bevor die Rente anfing, bereits Erklärungen abgegeben wurden, ist das nicht mehr der Fall.