Hier sind die Neuerungen beim Bürgergeld, ehemals Hartz IV:
Hier sind die Neuerungen beim Bürgergeld, ehemals Hartz IV:
- Für alle, die arbeiten, gibt es jetzt verbesserte Freibeträge: Wenn du zwischen 100 und 520 Euro im Monat dazuverdienst, werden 20 Prozent davon nicht auf dein Bürgergeld angerechnet. Wenn du zwischen 520 und 1.000 Euro verdienst, darfst du 30 Prozent behalten. Wenn du 1.000 bis 1.200 Euro (bzw. bis 1.500 für Alleinerziehende) verdienst, bleiben weiterhin 10 Prozent anrechnungsfrei.
- Wenn du während des Bezuges von Bürgergeld eine Weiterbildung mit Abschluss machst, bekommst du Prämien für bestandene Prüfungen und ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Wenn du eine Weiterbildung ohne Berufsabschluss machst, die länger als acht Wochen dauert, bekommst du einen Bonus von 75 Euro pro Monat.
- Du kannst jetzt auch ein ganzheitliches Coaching oder eine Betreuung in Anspruch nehmen.
- Wenn du eine medizinische Reha machst, bekommst du weiterhin dein Bürgergeld. Du musst keinen Antrag auf Übergangsgeld stellen.
- Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet. Erbschaften gelten nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen.
Preiserhöhung DHL
Ab dem 1. Juli müssen einige Senioren, die auch DHL-Kunden sind, etwas tiefer in die Tasche greifen. DHL hat nämlich beschlossen, die Preise anzuheben. Das 10-Kilo-Paket kostet dann statt 9,49 Euro nun 10,49 Euro. Und auch bei Paketen bis 31,95 Kilogramm müssen wir uns auf eine Erhöhung von 3,50 Euro einstellen. Statt 16,49 Euro werden wir dann 19,99 Euro zahlen müssen. Auch Dienstleistungen wie Nachnahme oder Sperrgut werden etwas teurer. Aber hey, lass uns nicht den Kopf hängen! Wir sollten uns davon nicht unterkriegen lassen und trotzdem weiterhin unsere Pakete versenden.
Mehr Geld bis zur Pfändung
Ab dem 1. Juli gibt es gute Neuigkeiten für alle: die Pfändungsfreigrenze steigt! Das bedeutet, dass jeder Bürger einen bestimmten Betrag seines Einkommens behalten darf, der nicht gepfändet werden kann. Der Grundbetrag erhöht sich von 1.339,99 Euro auf 1.409,99 Euro und gilt für Schuldner ohne Unterhaltspflicht. Wenn du jedoch für Unterhalt zahlst, steigen die Freigrenzen wie folgt:
-ein Unterhaltsberechtigter: 1.939,99 Euro -zwei Unterhaltsberechtigte: 2.229,99 Euro -drei Unterhaltsberechtigte: 2.519,99 Euro -vier Unterhaltsberechtigte: 2.819,99 Euro -fünf Unterhaltsberechtigte: 3.109,99 Euro
Wenn dein Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, bleiben drei Zehntel des darüberhinausgehenden Nettogehalts unpfändbar. (§ 850c Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO)). Wenn du jedoch unterhaltspflichtig bist, gibt es weitere Regeln: für die erste Person dürfen weitere zwei Zehntel des Nettogehalts nicht gepfändet werden. Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person kommt jeweils ein weiteres Zehntel hinzu. Also mach dir keine Sorgen, es gibt Möglichkeiten, dein Einkommen zu schützen!
Kurzarbeitergeld – es ist Zeit für ein Update:
Das vereinfachte Kurzarbeitergeld wird bald Geschichte sein. Während der Pandemie hatte die Bundesregierung den Zugang dazu erleichtert – und wegen der Energiekrise wurde die Regelung sogar verlängert. Doch jetzt ist es vorbei. Ab dem 1. Juli können Unternehmen nur dann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft einen Entgeltausfall von über 10 Prozent hat. Früher reichte eine Quote von 10 Prozent.
Elektronisches Rezept
Ab dem 1. Juli hast du als gesetzlich Versicherter die Möglichkeit, dein E-Rezept mit deiner Versichertenkarte in der Apotheke einzulösen. Dabei ist allerdings wichtig zu beachten, dass die Apotheke bereits an das System angeschlossen sein muss. Bis Ende Juli sollen voraussichtlich 80 Prozent der Apotheken dabei sein. Das Beste daran: Es ist nicht mehr notwendig, dass dir der Arzt ein Rezept auf Papier ausstellt. Cool, oder? Das gilt aber nur für die gesetzlich Versicherten. Bei den privaten Versicherten bleibt alles, wie es ist. Vorerst…..keine Ahnung warum.
Die Gasspeicherumlage wird ab dem 1. Juli steigen.
Aber keine Sorge, es handelt sich nur um einen kleinen Bruchteil des Erdgaspreises. Konkret bedeutet das, dass die Umlage von bisher 59 Cent je Megawattstunde auf 1,45 Euro je Megawattstunde (0,145 Cent je Kilowattstunde) angehoben wird. Wenn du jetzt denkst „Oh nein, das wird teuer!“, dann sei beruhigt. Für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh ergeben sich nur Mehrkosten von gut 18 Euro im Jahr. Also keine Panik, das lässt sich mit ein paar Einsparungen ganz leicht wieder reinholen.
Gute Nachrichten für Rentner:
Ab dem 1. Juli werden die Bezüge in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent erhöht. Das bedeutet eine einheitliche Rentenzahlung in ganz Deutschland – und das sogar ein Jahr früher als geplant! Grund dafür ist, dass sich die Löhne im Osten besser als erwartet entwickelt haben.
Für einen Durchschnittsverdiener mit 45 Beitragsjahren erhöht sich die Rente im Westen um knapp 71 Euro im Monat und im Osten um gut 93 Euro im Monat. Natürlich können die Zuwächse individuell variieren.
Schlechte Nachricht für Senioren:
Ab dem 1. Juli wird sich etwas ändern: Banken und Sparkassen werden keine neuen Girokarten mit Maestro-Funktion mehr ausgeben. Aber keine Sorge, wenn du bereits eine Karte mit Maestro-Symbol hast, kannst du sie bis zum Ablaufdatum weiterhin nutzen. Sie wird voll funktionsfähig bleiben. Aber schade, die EC-Karte oder Geld-Karte war wohl das beliebteste Plastik-Geld bei Senioren.
Bisher war das Maestro-System sehr praktisch, da es dir ermöglichte, im Ausland mit deiner Girokarte zu bezahlen und Geld abzuheben. Aber keine Panik, auch ohne Maestro gibt es andere Systeme wie Mastercard Debit, Visa Debit oder V-Pay, auf die deine Bank zurückgreifen kann, um sicherzustellen, dass du deine Girokarte auch im Ausland nutzen kannst.
Pflegeversicherung wird teurer – besonders für Rentner
Ab dem 1. Juli müssen viele von uns etwas tiefer in die Tasche greifen und höhere Beiträge in die Pflegeversicherung einzahlen. Das Ganze hat seinen Grund in der Pflegereform, die dafür sorgen soll, dass die gestiegenen Kosten fairer finanziert werden. Während Familien mit jüngeren Kids eine Entlastung erwarten dürfen, werden kinderlose Arbeitnehmer mehr Lohn einbüßen.
Auch Rentner sind von der Reform betroffen, und zwar besonders stark. Im Gegensatz zu Arbeitenden müssen sie die Pflegebeiträge vollständig selbst tragen.
Schau dir mal die neuen Beitragssätze an:
- keine Kinder: 4 Prozent; Arbeitnehmeranteil: 2,3 Prozent
- ein Kind: 3,4 Prozent; Arbeitnehmeranteil: 1,7 Prozent
- zwei Kinder: 3,15 Prozent; Arbeitnehmeranteil: 1,45 Prozent
- drei Kinder: 2,9 Prozent; Arbeitnehmeranteil: 1,2 Prozent
- vier Kinder: 2,65 Prozent; Arbeitnehmeranteil: 0,95 Prozent
- fünf oder mehr Kinder: 2,4 Prozent; Arbeitnehmeranteil 0,7 Prozent
Freibeträge bei der Hinterbliebenen-Rente werden geringfügig erhöht.
Hast du schon von den neuen Freibeträgen bei der Witwenrente gehört? Wenn du eine Hinterbliebenenrente beziehst und selbst ein Einkommen hast, wird dieses normalerweise auf deine Rente angerechnet. Aber keine Sorge, das passiert erst, wenn dein Einkommen einen bestimmten Betrag überschreitet. Ab dem 1. Juli gibt es einen einheitlich höheren Freibetrag für alle Bundesländer. Dieser liegt nun bei 993 Euro (früher: 951 Euro im Westen und 938 Euro im Osten). Falls du Kinder hast, die Anspruch auf eine Waisenrente haben, erhöht sich dein Freibetrag pro Kind sogar um 211 Euro (früher: 202 Euro im Westen und 199 Euro im Osten).
Wenn dein Einkommen über deinem individuellen Freibetrag liegt, wird der überschüssige Betrag zu 40 Prozent auf deine Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Ein Beispiel: Ein alleinstehender Witwer ohne Kinder hat ein monatliches Nettoeinkommen von 1.200 Euro. Ab Juli liegt seine Freigrenze um etwa 207 Euro darüber. 40 Prozent davon, also 82,80 Euro, werden dann von seiner Rente abgezogen. Aber keine Panik, das ist immer noch besser als gar nichts zu bekommen. Also mach dir keine Sorgen und informiere dich genau über deine Ansprüche!