Keine Steuererklärung als Rentner einreichen: Welche Konsequenzen drohen?  

Bist du als Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben? Grundsätzlich ja, es gibt jedoch Ausnahmen. Erfahre hier, welche das sind. Der Eintritt in den Ruhestand hängt vom Geburtsjahr und der Versicherungszeit ab. Ob mit 63 Jahren oder nach 35 oder sogar 45 Jahren Versicherungszeit – die meisten Menschen freuen sich auf mehr Freizeit und weniger Verpflichtungen, wie die Steuererklärung. Doch so einfach ist es nicht. Es gibt viele Missverständnisse und Mythen rund um die Rente. Erfahre hier, wann du als Rentner eine Steuererklärung abgeben musst und wann nicht. Bist du als Rentner dazu verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen? Grundsätzlich musst auch du als Rentner eine Steuererklärung abgeben, da die Rente als Einkommen zählt. Dies gilt auch für Personen, die mit 55 Jahren in Altersteilzeit gehen. Es ist möglich zu berechnen, wie hoch die Rente sein darf, ohne Steuern zahlen zu müssen. Entscheidend ist dabei der Grundfreibetrag. Jeder Betrag über diesem Freibetrag muss versteuert werden. Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst. 

Im Jahr 2021 betrug der Betrag 9.744 Euro, im Jahr 2022 stieg er auf 10.347 Euro und im Jahr 2023 erreichte er 10.908 Euro. 

Seniorin liest Post vom Finanzamt

Wenn du pro Jahr weniger als den aktuellen Grundfreibetrag zur Verfügung hast, kannst du dich von der Pflicht einer Steuererklärung befreien lassen. Dadurch wird dein Steuerkonto beim Finanzamt gelöscht. Falls deine Rente nicht so hoch ist, kannst du dich die meisten Jahre über eine Rentenerhöhung freuen. Zusätzlich gibt es verschiedene Zuschüsse und einen Härtefallfonds, den Rentner und Rentnerinnen beantragen können. 

Es ist wichtig zu beachten, dass Rentner und Rentnerinnen ihre Rente versteuern müssen. Die Höhe der Steuer hängt davon ab, wann sie in den Ruhestand gegangen sind: 

  • 2019: 78 Prozent der Rente sind steuerpflichtig (22 Prozent steuerfrei) 
  • 2020: 80 Prozent der Rente sind steuerpflichtig (20 Prozent steuerfrei) 
  • 2021: 81 Prozent der Rente sind steuerpflichtig (19 Prozent steuerfrei) 
  • 2022: 82 Prozent der Rente sind steuerpflichtig (18 Prozent steuerfrei) 
  • 2023: 83 Prozent der Rente sind steuerpflichtig (17 Prozent steuerfrei) 

Im zweiten Jahr nach Rentenbeginn wird dein persönlicher Freibetrag festgelegt, der dann lebenslang gleich bleibt. Wenn du jedoch nie gearbeitet hast, wirkt sich das auch auf deine Rente aus. Dies betrifft auch Hausfrauen, obwohl sie durch die Mütterrente unterstützt werden, da die Kindererziehungszeit auf die Rente angerechnet wird. 

Rentner, die über dem Grundfreibetrag liegen, müssen eine Steuererklärung abgeben. Dabei wird der individuelle Freibetrag berücksichtigt. Sollte das Einkommen nach Abzug des persönlichen Freibetrags wieder unter den Grundfreibetrag fallen, ist dennoch eine Steuererklärung erforderlich. In diesem Fall fallen jedoch keine Steuern an. Falls du eine Steuererklärung abgeben musst, können Tipps helfen, Geld zu sparen. 

Wie hoch ist die Strafe, wenn man keine Steuererklärung abgibt? 

Einige Rentner haben neben ihrer Rente zusätzliche Einkünfte, beispielsweise durch einen Nebenjob. Es ist wichtig, die Hinzuverdienstgrenze im Auge zu behalten. Wenn das Gesamteinkommen (einschließlich Rente) den Grundfreibetrag überschreitet, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. 

Rentner, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden zunächst vom Finanzamt erneut aufgefordert. Normalerweise wird dann eine Gebühr von 25 Euro pro Monat verhängt, in dem die Steuererklärung verspätet eingereicht wurde. 

Für diejenigen, deren individueller Freibetrag unter dem Grundfreibetrag liegt und daher keine Steuern zahlen müssen, sind die Gebühren zwar niedriger, aber dennoch fällig. 

Ausnahme: Wann Rentner keine Strafen bei versäumter Steuererklärung zu erwarten haben. 

Liebe Rentnerinnen und Rentner, falls ihr nicht informiert wart, dass ihr eine Steuererklärung abgeben müsst, braucht ihr keine Strafen für die versäumte Abgabe an das Finanzamt zu zahlen. Dies kann zum Beispiel beim Übergang vom Beruf in den Ruhestand passieren. 

Wenn ihr also im ersten Jahr eurer Rente keine Steuererklärung abgebt, weil ihr davon ausgeht, dass dies nun nicht mehr notwendig ist, wird zunächst keine Strafe verhängt. Allerdings müssen die Umstände überzeugend sein. Dies gilt zum Beispiel nicht mehr, wenn das Finanzamt euch bereits zur Abgabe aufgefordert hat oder bereits Steuererklärungen während des Rentenbezugs abgegeben wurden. 

Meine Steuererklärung und die meiner Mutter (87) mache ich seit Jahren mit WISO Steuer, kann ich nur empfehlen. Aber hier findest du einen Link zum Steuer-Software Angebot von Thalia 

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