Es gibt viele Menschen, die sich gerade mit dem Thema Grippe- oder Gürtelrose-Impfungen beschäftigen. Nicht alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen jedoch die Kosten dafür. Auf Gesetzlichekrankenkassen.de wurden 96 Krankenkassen nach ihren Leistungen verglichen.
Einige Krankenkassen übernehmen teilweise oder vollständig die Kosten für Schutzimpfungen. Das betrifft auch Impfungen gegen Grippe und Gürtelrose, wie von der Kassensuche GmbH erklärt wird. Diese Firma betreibt das Vergleichs- und Vermittlungsportal Gesetzlichekrankenkassen.de.
Es kann sich lohnen, den eigenen Anbieter mit anderen zu vergleichen, empfiehlt der Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals, das die Leistungen aller 96 deutschen Krankenkassen untersucht.
56 Kassen übernehmen die Kosten für eine Grippeimpfung Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt eine Grippeschutzimpfung für Menschen ab 60 Jahren sowie bestimmte Risikogruppen. Dazu gehören Schwangere, Personen mit chronischen Krankheiten oder einem erhöhten beruflichen Risiko, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie pflegende Angehörige. Sie erhalten alle kostenlos eine Impfung von ihrer Krankenkasse.
Einige Körperschaften bieten als Zusatzleistung auch Personen unter 60 Jahren diese Vakzination an. Laut Auswertung des Portals übernehmen dies vollständig insgesamt 56 Kassen.
Weiterhin erstattet eine Kasse bis zu maximal 100 Euro zu 100 Prozent und zwei Anbieter erstatten zwischen 80 Prozent, also maximal 32 bis höchstens 60 Euro. Die Vergleichsergebnisse sind auf Gesetzlichekrankenkassen.de veröffentlicht.
Nur 28 Anbieter übernehmen die Vorsorge gegen Gürtelrose Die Schutzimpfung gegen Gürtelrose ist in Deutschland eine kostenlose Regelleistung für Menschen ab 60 Jahren sowie bestimmte Risikogruppen ab einem Alter von 50 Jahren. Einige Krankenkassen bieten jedoch jüngeren Personen diese Impfung als Zusatzleistung an: Insgesamt übernehmen dies vollständig oder teilweise nur etwaige Körperschaften.
Vier Kassen übernehmen bis zu maximalen Kosten von jeweils 200 Euro die vollen Kosten, ein weiterer Anbieter erstattet vollständig bis zu einer Höhe von höchstens 250 Euro und eine andere Kasse steuert einen Betrag bis maximalen Kosten im Wert von insgesamt 300 Euro bei. Eine weitere Krankenkasse zahlt sogar einen Beitrag von höchstens 400 Euro und ein anderer Anbieter erstattet immerhin noch zu 80 Prozent der Kosten, allerdings begrenzt auf maxmimal 500 Euro.
Es gibt neun Krankenkassen, die Impfungen anbieten, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Diese Körperschaften sind bundesweit geöffnet und haben einen Beitragssatz von unter 16 Prozent. Laut Gesetzlichekrankenkassen.de gehören dazu:
- BKK Firmus (Beitragssatz 15,5 Prozent)
- BKK Gildemeister Seidensticker (15,5 Prozent)
- Handelskrankenkasse (HKK) (15,58 Prozent)
- IKK gesund plus (15,7 Prozent)
- Techniker Krankenkasse (15,8 Prozent)
- Audi BKK (15,85 Prozent)
- Heimat Krankenkasse (15,85Prozent) und
- HEK – Hanseatische Krankenkasse( 1 ,90 Prozenl)
Das Vergleichsportal bewertet regelmäßig die Leistungen der verschiedenen Anbieter im Bereich Mehrleistungen und Zusatzleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es behandelt Themen wie beispielsweise worauf Studierende bei ihrer Wahl einer Versicherung achten sollten oder welche Erwartungen Familien haben können.
Die Unterstützung durch die einzelnen Kassen variiert stark bei zusätzlichen Leistungen zur Hautgesundheit sowie Therapien für verschiedene Erkrankungen. Dies gilt insbesondere für Vorsorgemaßnahmen gegen Hautkrebs sowie spezielle Angebote für betroffene Kinder.
Die Stiftung Warentest hat Beiträge und zusätzliche Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung untersucht und ihre Ergebnisse in der Zeitschrift Finanztest veröffentlicht. Die günstigsten Anbieter bundesweit sind demnach die BKK Firmus, BKK Gildemeister Seidensticker und die HKK.
Allerdings wird der Zusatzbeitrag zur Krankenkasse im Jahr 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent steigen. Diese Erhöhung soll helfen, das prognostizierte Defizit von rund 17 Milliarden Euro bei den Kassen auszugleichen. Aufgrund geplanter Gesetzesvorhaben erwarten die Körperschaften jedoch weitere Kosten auf sich zukommen.