Ohne Eintrag im Grundbuch: Absicherung der Frau bei plötzlichem Todesfall des Mannes
Besitzverhältnisse lt. Grundbuch und Erbrecht können kompliziert sein. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den rechtlichen und finanziellen Konsequenzen im Falle eines Todesfalls auseinanderzusetzen. Hier sind einige wichtige Informationen.
Du hast viele Jahre glücklich mit deinem Ehemann in einem schönen Haus gelebt. Doch plötzlich stirbt dein Mann an einem Herzinfarkt und du merkst, dass du nicht im Grundbuch stehst. Was nun?
Rechtlich gesehen bist du nicht automatisch die Eigentümerin der Immobilie. Eine Erklärung, wie es gemäß der gesetzlichen Erbfolge oder spezieller testamentarischer Regelungen weitergeht.
Was erben Ehepartner, wenn sie nicht im Grundbuch stehen?
Als überlebende Ehepartnerin oder überlebender Ehepartner hast du grundsätzlich einen gesetzlichen Erbanspruch. Hierbei ist zu beachten:
Dein Erbanspruch hängt von anderen Erben ab, wie zum Beispiel Kindern oder Eltern. Ohne vorhandenes Testament greift die gesetzliche Erbfolge, bei der Ehepartner und Kinder als Erben erster Ordnung gelten. Wenn es keine Kinder gibt, erben auch die Eltern des Verstorbenen. Durch eine klare testamentarische Regelung können Unsicherheiten vermieden werden. Die Erbfolge ist dann eindeutig festgelegt und du als Witwe oder Witwer bist abgesichert.
Das passiert mit der Immobilie
Auch wenn du als Ehefrau nicht im Grundbuch stehst und den Verlust deines Mannes betrauerst, hängt das weitere Vorgehen bezüglich der Immobilie von den Antworten auf folgende Fragen ab:
Möchtest du, dass das gemeinsame Haus nach dem Tod deines Mannes weiterhin dein Zuhause bleibt? Hatten deine Kinder bisher dort gelebt? Sollen sie weiterhin dort wohnen können? Bist du jetzt die alleinige Eigentümerin und kannst frei entscheiden? Normalerweise entsteht eine Erbengemeinschaft, wenn der Ehemann stirbt und die Frau nicht im Grundbuch eingetragen ist. Letztendlich können nur einvernehmliche Regelungen getroffen werden.
Durch einen Blick ins Grundbuch erhältst du Informationen über die rechtlichen Verhältnisse deines Grundstücks oder Hauses. Dort kann die Frage beantwortet werden: „Wer erbt, wenn die Ehepartner nicht im Grundbuch stehen?“
Als Witwe hast du in Deutschland ein berechtigtes Interesse an der Einsicht. Es ist ratsam, zusätzlich die Heirats- und Sterbeurkunde sowie deinen Personalausweis vorzulegen. Gegen eine Gebühr kannst du jederzeit Abschriften aus dem Grundbuch erhalten.
Wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch eingetragen ist und dieser verstirbt, während der andere nicht eingetragen ist, könnte ein vorhandenes Testament hilfreich sein. Dadurch könntest du als Witwe unter anderem deinen Miteigentumsanteil behalten. Ein sogenanntes Berliner Testament, das zu Lebzeiten verfasst wurde, könnte dich als Alleinerbin ausweisen.
Falls kein Testament, Ehe- oder Erbvertrag existiert, kann sich eine komplizierte Situation ergeben. Da nur der Verstorbene im Grundbuch stand, könnte eine Erbengemeinschaft entstehen. Diese könnte unter anderem darüber entscheiden, ob du weiterhin in der gemeinsam bewohnten Immobilie bleiben darfst. Es könnte zu einer komplizierten Situation kommen, wenn keine testamentarischen oder vertraglichen Regelungen vorhanden sind. Da nur der verstorbene Ehemann im Grundbuch eingetragen war, könnte eine Erbengemeinschaft entstehen. Diese Gemeinschaft hätte unter anderem das Recht zu entscheiden, ob du weiterhin in der gemeinsam bewohnten Immobilie bleiben darfst. Es ist daher ratsam, frühzeitig Vorsorge zu treffen, um mögliche Unsicherheiten zu vermeiden und die eigenen Interessen abzusichern. Ein klar formuliertes Testament oder ein Erbvertrag können dabei helfen, die Erbfolge eindeutig festzulegen und Streitigkeiten zu vermeiden. Zudem ist es ratsam, rechtzeitig professionellen Rat bei einem Notar oder Anwalt einzuholen, um die eigenen Ansprüche und Wünsche rechtlich abzusichern. Nur so kannst du sicherstellen, dass im Falle eines Todesfalls die Besitzverhältnisse und das Erbrecht klar geregelt sind.
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Aber Achtung! Diese Software gilt für das deutsche Rechtssystem – ich weiß nicht, ob man das auf Österreich und die Schweiz übertragen kann.