Schluss mit GEZ: Voraussetzungen für die Befreiung von Senioren
Einige Rentner können sich von der Rundfunkgebühr – früher GEZ – befreien lassen. Welche Voraussetzungen gelten und wie du vorgehen kannst, erfährst du hier.
In einer Zeit steigender Energiekosten, Inflation und knapper Rentenausgleiche müssen Rentner jeden Euro zweimal umdrehen – und dort sparen, wo es möglich ist. Zu den regelmäßigen Kosten in deutschen Haushalten gehört auch die Rundfunkgebühr – früher als GEZ-Gebühr bekannt. Jeden Monat fließen dabei 18,36 Euro pro Wohnung an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Rente und GEZ – müssen alle Rentner die Rundfunkgebühr zahlen?
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erklärt: „Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.“ Das schließt auch Rentner ein. Denn auch sie können die Angebote der öffentlich-rechtlichen Medien nutzen. Der Beitragsservice betont: „Rentner beteiligen sich gemeinschaftlich und solidarisch an der Finanzierung des Rundfunkbeitrags.“
GEZ-Befreiung für Senioren: So kannst du Rundfunkgebühren sparen
Es ist möglich, als Rentner von der Rundfunkgebühr befreit zu werden. Allerdings bedeutet der Bezug von Rente nicht automatisch eine Befreiung von der Beitragspflicht. Ob Rentenempfänger dennoch von der Gebühr befreit werden können, hängt von anderen finanziellen Umständen ab. Wenn du zusätzlich zu deiner Rente Sozialleistungen erhältst, hast du die Möglichkeit, eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu beantragen. Sozialleistungen wie das Bürgergeld, Sozialhilfe oder die Grundsicherung im Alter ermöglichen eine Befreiung von der Rundfunkgebühr. Die Grundsicherung im Alter wird Personen gewährt, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und deren Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu decken.
Antrag auf Befreiung von Rundfunkbeitrag für Rentner
Die Formulare zur Beantragung einer Befreiung oder Beitragsermäßigung sind bei den Städten, Gemeinden, Leistungsträgern sowie beim ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice – beispielsweise auf deren Webseite – erhältlich.
Das Online-Formular führt dich Schritt für Schritt durch den Antrag. Der Beitragsservice versichert: „Eine zusätzliche Anmeldung ist nicht erforderlich.“ Lediglich ein PDF-Reader wird benötigt, um das Formular anzuzeigen.
Für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag benötigt der Rundfunkservice entsprechende Nachweise. Rentner, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII erhalten, müssen eine aktuelle Bescheinigung oder Bewilligungsbescheid vorlegen. Das gleiche gilt für Rentner, die unter bestimmten Bedingungen Bürgergeld trotz Rente erhalten. Eine Übersicht über die erforderlichen Nachweise bietet der Beitragsservice in einer Broschüre.