Auch als Rentner musst du eine Einkommensteuererklärung mit Anlage R beim Finanzamt abgeben. Aber es gibt Daten, die du gar nicht mehr angeben musst.
Die Steuererklärung zu machen ist vielen lästig und wird gerne aufgeschoben. Doch sie muss erledigt werden. Auch Rentner müssen eine Einkommensteuererklärung mit Anlage R einreichen. Dank der fortschreitenden Digitalisierung wird dies jedoch immer einfacher. Bescheinigung über bezogene Rente bei Steuererklärung nicht länger erforderlich Dies gilt auch für Personen, die eine Rente beziehen. Viele scheinen ihre Steuererklärungen so schnell wie möglich hinter sich bringen zu wollen. „Unsere Kollegen in den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie am Servicetelefon berichten bereits jetzt von zahlreichen Anrufen von Rentnern, die für ihre Steuererklärungen eine Bescheinigung über ihre bezogene Rente benötigen“, sagt die Deutsche Rentenversicherung. Doch diese Bescheinigung ist längst nicht mehr notwendig. Wie auf ihrer Website erklärt wird, werden dem Finanzamt automatisch alle relevanten Daten übermittelt. Es heißt weiter: „Sie selbst müssen keine Angaben zur gesetzlichen Rente in Ihrer Einkommensteuererklärunge machen.“ Allerdings bedeutet das nicht, dass man von der Abgabe der Steuermeldungen befreit ist. Bescheinigung für steuerliche Daten kann frühestens im Folgejahr ausgestellt werden Nur wer im Voraus wissen möchte, wie hoch die Steuer sein wird – es gibt einige Änderungen bei der Rente ab 2024 – benötigt diese kostenlose Bescheinigung. Dort sind alle Daten aufgeführt, die in Steuerprogramme eingetragen werden müssen. Die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“, wie sie offiziell genannt wird, kann ganz einfach online angefordert werden. Anrufe bei der Deutschen Rentenversicherung sind unnötig. Wer einmal eine Bescheinigung über seine bezogene Rente beantragt hat, erhält sie automatisch bis spätestens Ende Februar in den folgenden Jahren zugeschickt. Braubach weist darauf hin, dass dieses Dokument frühestens im darauffolgenden Jahr für Daten ausgestellt werden kann.
Steuertricks für Rentner: Welche Ausgaben können von der Steuer abgesetzt werden?
Du kannst den Altersentlastungsbetrag in Anspruch nehmen, wenn du 64 Jahre oder älter bist. Die Höhe des Betrags hängt vom folgenden Kalenderjahr ab. Wenn du also im Jahr 2022 deinen 64. Geburtstag gefeiert hast, kannst du im Jahr 2023 einen Entlastungsbetrag von bis zu 646 Euro geltend machen. Dieser kann auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge oder Lohneinkünfte angewendet werden. Der Altersentlastungsbetrag wird jedoch nicht auf die normale Rente angerechnet.
Buchtipp mit allen Kniffen: von Stiftung Warentest
Der Ratgeber von Stiftung Warentest „Steuererklärung 2023/2024 für Rentner und Pensionäre“ *bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Ausfüllhilfen für Steuerformulare, um Rentnern und Pensionären bei ihrer Steuererklärung zu helfen. Er enthält Antworten auf häufige Steuerfragen und klärt, ob Rentner und Pensionäre eine Steuererklärung abgeben müssen.
Wer alles lieber gleich am PC macht, ist mit der Steuersoftware „SteuerSparErklärung Rentner und Pensionäre“* gut bedient. Diese führt Schritt für Schritt durch die Erstellung der Einkommensteuererklärung – egal welche Einkunftsarten vorliegen.
Es ist wichtig, Einkünfte aus Kapital anzugeben. Die Bank zieht regelmäßig eine Kapitalertragssteuer ab, die auch Rentner zahlen müssen, aber sie berücksichtigt dabei nicht den Altersentlastungbetrag. Das Finanzamt verrechnet diesen erst später. Im besten Fall bekommst du als Rentner sogar Geld von dieser Steuer zurück.
Für Werbungskosten gibt es eine Pauschale von 102 Euro, die ohnehin vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen wird und somit nicht versteuert werden muss. Sollten deine eigenen Werbungskosten (z.B. Steuerberatungskosten oder Gewerkschaftsbeiträge) über diesem Betrag liegen, lohnt es sich diese Ausgaben gesondert in der Anlage R der Steuerklärung anzugeben.
Auch Kirchensteuern und Spenden können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Für Beträge bis zu 300 Euro benötigt das Finanzamt keine Spendenbescheinigung, sondern lediglich einen Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug.
Die Kosten für Vorsorge und Krankheit können sich ebenfalls positiv auf die Steuer auswirken. Dazu zählen Zahlungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (egal ob staatlich oder privat), Sterbegeldversicherungen, Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen sowie Kosten, die durch eine Krankheit entstanden sind. Letztere musst du als außergewöhnliche Belastungen angeben und sie umfassen beispielsweise Medikamente, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, Heilmittel, Therapien oder Eigenbeteiligungen an Aufenthalten im Krankenhaus, in Reha-Einrichtung oder Kurkliniken. Für die meisten dieser Maßnahmen ist jedoch eine Verschreibung oder ein Attest erforderlich.
Wenn du aufgrund einer Behinderung oder des Alters Hilfe im Haushalt benötigst, kannst du einen Teil der Kosten dafür auch absetzen. Du kannst bis zu 20 Prozent der Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungen wie Pflegepersonalleistunge,n Handwerkerarbeiten und Reinigungskräfte geltend machen – maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr. Wenn du aber zum Beispiel einen Gärtner als Minijobber beschäftigst,kannst du maximal 510 Euro absetzen.Auch Renovierungsarbeiten können zu 20 Prozent berücksichtigt werden,maximal jedoch bis zu einem Betrag von1200Euro.Wenn dir wegen einer Behinderung im Alltag fremde Hilfe notwendig ist, kannst du für diese Pflegekraft einen Pauschbetrag von bis zu 4500 Euro absetzen. Jedoch wird der absetzbare Betrag umso niedriger,d je geringer die Behinderung ist.
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